Abfindung



Abfindung erzwingen und aushandeln

Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung

Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, da das Arbeitsrecht und mit ihm die Arbeitsgerichte primär den Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Blick haben. Der Arbeitgeber versucht dann, dem auf Weiterbeschäftigung klagenden Arbeitnehmer, den Weiterbeschäftigungsanspruch "abzukaufen". Aus Kostengründen geschieht das idealerweise schon während der Güteverhandlung, bevor das Arbeitsgericht ein Urteil gefällt hat.
 
Die Positionen, ab welcher Höhe eine Abfindung angemessen sei, reichen weit auseinander. Erstaunlich oft anzutreffen ist der Ansatz, dem Arbeitnehmer pro Beschäftigungsjahr einen halben Monatslohn zuzugestehen. Faktisch geben die Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung mit dieser Faustformel aber für zu wenig her. In der Regel ist es für Arbeitnehmer sinnvoller, die Ansprüche durch eine gründliche persönliche Untersuchung festzustellen, wobei dem Wirksamkeitsgrad einer möglichen Kündigung die zentrale Rolle zukommt. 

Die Höhe der Abfindung

Am Ende wird die Abfindungshöhe nicht mittels einer Formel bestimmt, sondern ist das Ergebnis aus den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Arbeitgeberseite ist dabei aus mehreren Gründen im Vorteil, darum tun Arbeitnehmer gut daran, Hilfe von außen zu nutzen.

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist in der Lage, die maximale Abfindungshöhe recht genau abzuschätzen und verfügt durch seine Berufserfahrungen und Fachkenntnisse über eine weitaus bessere Position bei den Verhandlungen.

Unter gewissen Bedingungen kann aber doch ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung vorliegen. Ein zu der Angelegenheit hinzugezogener Rechtsanwalt zieht diese Möglichkeit selbstverständlich regelmäßig in Betracht Ebenso ist ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch denkbar, wenn beispielsweise alle per Kündigung ausscheidenden Mitarbeiter eine Abfindung erhalten.

Vornehmlich dann, wenn Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz genießen, lange oder an exponierter Stelle im Betrieb tätig waren, ist es möglich eine überdurchschnittliche Abfindung zu erzielen. Im Grundsatz gilt: Je niedriger der Wirkungsgrad der Kündigung und je stärker der Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung – das entsprechende Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abfindung

Wir von der Kanzlei Kronbichler in Augsburg sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0821-21715615


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline: 0241-98095365

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.