Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt Kosten entstehen, bekommen Sie, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür genügt ein Anruf unserer Nummer 0821-21715615. Dort erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Anliegen vortragen und erhalten im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.

Diese Einschätzung und die damit verbundenen Aussichten befähigt Sie, selber einzuschätzen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine tiefgründigere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Somit können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgen die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt. In unserer Augsburger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Gespräch wird auch geklärt, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Nebenbei bemerkt, dieses Beratungsgespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zumeist, Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Augsburg. Genau wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der zu guter Letzt bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 9.250,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 1850,45 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 730,66 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 9.250,00 Euro Streitwert, 3.700,90 Euro nach einem Urteil und 5.162,22 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Augsburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0821 21715615


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