Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Weise der Vertragsbeendigung und kann durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, allerdings wird generell die Schriftform verlangt. Dieser große gestalterische Spielraum wird durch die Parteien relativ oft dafür eingesetzt, Abfindungen oder Wettbewerbsverbote zu vereinbaren. Das Hauptmotiv der Arbeitgeber Aufhebungsverträge zu offerieren, ist, so einen bestehenden Kündigungsschutz des Arbeitnehmers entgegenzutreten.

Soll ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst werden, bieten sich deshalb, je nach den Umständen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Erste Bedingung ist demzufolge, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl seitens des Arbeitgebers, als auch seitens des Arbeitnehmers in Frage kommt. Weil Aufhebungsverträge besonders für die Arbeitnehmer von schwerwiegenden Nachteilen begleitet werden, sollten sie diese nicht unbesonnen unterzeichnen.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Die Arbeitgeber haben einen deutlich größeren Nutzen: Der bestehende Kündigungsschutz entfällt, das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden.

Der arbeitnehmerseitige Nutzen fällt dagegen kleiner aus: Diese können mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln, die Kündigungsfrist abkürzen und eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen.

Die potenziellen Probleme sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Die Abfindungszahlung ist bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnehin kaum abzuwenden, gelegentlich kommt noch eine zuzügliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots dazu.

Die Risiken für die Arbeitnehmerseite sind möglicherweise eklatant: Eventuell entfällt der bestehende Kündigungsschutz, ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld, endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist oder unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

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