Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das unentwegte sowie systematische Herabsetzen, Diskriminieren und Ausgrenzen von Menschen über einen längeren Zeitraum nennt man Mobbing, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Mit dem Begriff Mobbing fasst man ganz verschiedene Handlungen zusammen, die jedoch nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist eine beziehungsreiche Erscheinung, die allein in Deutschland rund 1,5 Millionen Personen am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing im beruflichen Umfeld wird häufig durch mangelhafte Arbeitsorganisation hervorgerufen, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter ungünstigen Verhältnissen Auseinandersetzungen und Hass fördert. Schafft es die Leitungsebene des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu korrigieren, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein System mit mehreren möglichen Beteiligten, dass es zu erkennen gilt. Etliche Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie sich sorgen eventuell ebenfalls zum Opfer zu werden, derweil andere es genüsslich beobachten und hinzu kommen Mitläufer, die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen beispringen.

Sobald ein Kollege das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich unverzüglich zur Wehr setzen, indem er als erstes den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Falls das nicht greift, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

In dem Tagebuch muss der Gemobbte die Mobbinghandlungen über ein paar Wochen gezielt sammeln, das bedeutet, sorgfältig aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Bloße Vermutungen, eigene Wertungen, Beschimpfungen und Verallgemeinerungen gehören freilich nicht hinein.

Gehören zu diesen Mobbinghandlungen Tätlichkeiten Beleidigungen, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber ohne Ausnahme in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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