Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht



Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient der Beurteilung von Mitarbeitern

Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, welche der Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsvertrags anzufertigen hat, dabei differenziert man zunächst das einfache vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Einfache Arbeitszeugnisse dokumentieren einzig die berufliche Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, allerdings spielt das einfache Arbeitszeugnis, wegen seines beschränkten Informationsgehaltes, im Berufsleben kaum noch eine Rolle.

Durchgängig unterschiedlich liegt die Sache beim qualifizierten Arbeitszeugnis, denn viele Personalabteilungen erwarten von Stellenbewerbern auch eine lückenlose Dokumentation ihres beruflichen Werdegangs, was sich hervorragend mit den erhaltenen qualifizierten Arbeitszeugnissen darstellen lässt. Diese machen zweifellos nur dann Sinn, wenn es sich um überdurchschnittlich gute Zeugnisse handelt, demzufolge ist es erforderlich, den Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Wie gelangen Arbeitnehmer an ein gutes Arbeitszeugnis?

Zuerst mal durch die regelmäßige Bereitstellung hinreichender Arbeitsergebnisse und ein gleichfalls positives Betragen gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten. Um zwischendurch zu prüfen, ob der Arbeitgeber zufrieden ist, empfiehlt es sich, nach angemessener Zeit ein Zwischenzeugnis zu verlangen.

Ein Zwischenzeugnis ist gar nicht vom qualifizierten Arbeitszeugnis zu unterscheiden, da nur der Anlass für die Erstellung ein anderer ist. Während das Letztere ausgestellt wird, da das Arbeitsverhältnis endet, dient das Zwischenzeugnis für den darin beurteilten Beschäftigten vor allem als Feedback, dank dem er hilfreiche Informationen bekommt.

So er mit seinem Zwischenzeugnis zufrieden ist, kann er sicher sein, dass sein Arbeitszeugnis bei Ende des Arbeitsverhältnisses, etwa entsprechen wird. Ist er indes mit dem Zwischenzeugnis unzufrieden, kann er in der Folge geplant darauf hinarbeiten, besser bewertet zu werden.

Eine immens günstige Gelegenheit ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, ist ein vom Arbeitgeber vorgeschlagener Aufhebungsvertrag. Durch eine solchen ergibt sich die Option, nachdrücklich Ansprüche hinsichtlich des Arbeitszeugnisses zu stellen, da jeder Arbeitgeber dann gewiss ein offenes Ohr für diesbezügliche Vorstellungen hat.

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