Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Honorierung rechtsanwaltlicher Leistungen muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will der Mandant des Anwalts mit einem Verfahren zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8.000 Euro. Je nachdem welche Tätigkeit vereinbart wurde, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Weniger einfach ist die Berechnung dieses Wertes, falls es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Gesetzt es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt dementsprechend immer darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 11.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Inbegriffen der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Der Gesamtbetrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.282,54 Euro. Aber auch bei einer Beendigung mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, allerdings nicht linear, sondern degressiv.

Zweifellos kann ein Gerichtsverfahren richtig teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Augsburg werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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