Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sofern Rechtsangelegenheiten zu klären sind, werden Anwälte gerufen. Das kann ein Patentanwalt sein, sofern es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Neben diesen gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die rechtlichen Probleme von Verbänden und Unternehmen kümmern.

Sofern ein Jurist besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist ihm erlaubt sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit 2019 für 24 Rechtsgebiete durchführbar. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, wie aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, etwas über ein Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Priorität hat aber das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen hinsichtlich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm selbst bearbeitete Fälle nachweisen, hierzu müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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