Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Für gewöhnlich können unbefristete Arbeitsverhältnisse nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Dieses gilt sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten. 

Kündigungsfristen werden in tarif- oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen, wenn es diese jedoch nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate beschäftigt sind und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung eines Arbeitnehmers geht es um dessen Person, weil er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Das kann zum Beispiel durch eine Krankheit oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Betrieb wegfällt und es für diesen dort keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. Bei solchen Fällen möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist meist der Fall, wenn ein Mitarbeiter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungen muss möglichst präzise begründet werden und je schlechter die Begründung ist, umso geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf den Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sollte sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel im Arbeitsgericht Augsburg wehren, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich nahezu immer durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

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