Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht dekretiert die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vornehmlich den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn geboten, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht reguliert Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber, beziehungsweise die Arbeitgeberverbände und zum anderen Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Kollektives Arbeitsrecht befasst sich mit Rahmenbedingungen für das Tarifrecht, das Streik- und Aussperrungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist sehr unübersichtlich aufgebaut, weil es trotz einiger Versuche, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Daher müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als 50 Rechtsquellen abarbeiten. 

Die Quellen des Rechts finden sich in einer Normenpyramide, welche mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als letzte Ebene reicht. 

Außerdem müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht berücksichtigen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Augsburg übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es sinnvoll einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren? Gewiss dann, wenn es um Wichtiges geht, wie beispielsweise berufliche Aussichten, die Karriere, Geld oder einfach nur den guten Ruf. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hinsichtlich der juristischen Lage immerzu auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird entscheidend, wenn beispielsweise die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Augsburg. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0821 21715615


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