Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine abschließende Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Geldzahlung normalerweise keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf abzielt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.

Aber trotzdem lassen sich in Deutschland Abfindungsansprüche unterscheiden – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare und jene, die nicht erzwingbar sind. Unmöglich erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich betreffs der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts durchaus, falls das Betriebsverfassungsgesetz, der Tarifvertrag oder ein Sozialplan das vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der essenziellen Gesichtspunkte bei der Gestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Mit einer übereilten Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe ist nicht durch ein Gesetz geregelt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Freilich sind die Arbeitnehmer meistens im Nachteil, weil diese dem Gegenüber bei den Verhandlungen aus einer Reihe von Gründen nicht ebenbürtig sind.

Die Arbeitgeber versuchen, aus einer Position der wirtschaftlichen, psychologischen und intellektuellen Stärke, die Höhe der Abfindung zu drücken, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Deshalb ist zu überlegen, ob es sich lohnt die aufgeführten Nachteile durch das Einschalten eines Anwalts zu kompensieren.

Natürlich gibt es bei derartigen Verhandlungen ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann Arbeitnehmern dabei helfen, eine überdurchschnittliche Abfindung zu bekommen? Unsere Augsburger Rechtsanwälte erzielen regelmäßig außerordentlich hohe Abfindungen für unsere Mandanten, deshalb raten wir besten Gewissens, bei Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu erwägen.

Wir von der Augsburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0821 21715615


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