Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Der Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann. Der Arbeitgeber ist in den meisten Fällen ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die zweite Arbeitsvertragspartei ist der Arbeitnehmer, denn ohne diese gäbe es die Arbeitgeber gleichfalls nicht. Jedoch handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Jedes Mal wenn der Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Erstmal gilt für Arbeitsverträge Formfreiheit, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich wirksam geschlossen werden. Trotzdem sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung zu überlassen. 

Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie eventuell das Ende des Arbeitsvertrages hinein, überdies kommen Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Auskünfte zur Arbeitsleistung untergliedern sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Sodann sollten Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, angegeben werden. 

Unter den Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt aufschlüsselt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Niemals sollten die Angaben zu Zulagen, Aufwendungsersatz, vermögenswirksamen Leistungen sowie Gratifikationen fehlen. 

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