Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Am besten, schnell! Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indessen kommt es gerade in dieser Zeit darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und eben deswegen ist es notwendig sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

So manche Gekündigte verzichten darauf einen Anwalt zu konsultieren, weil sie überzogene Kosten erwarten, obschon es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Sobald Sie die Lage geschildert haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristischen Aussichten selbst zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Entscheidend ist, sich vom Arbeitgeber nicht beeinflussen zu lassen, vor allem gibt es keine Notwendigkeit oder Pflicht irgendetwas zu unterzeichnen. Jedoch läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Kommunizieren Sie im Falle einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese ignoriert, verspielt er juristische Optionen und riskiert darüber hinaus den Verlust von Geld.

In der Folge einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das meint, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.

Aber Achtung, gibt es doch sehr viel kürzere Fristen, die mit der Kündigung anfangen zu laufen, so muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Darum ist es ratsam bei einer erhaltenen Kündigung, sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht zu fragen, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.

Wir von der Augsburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0821 21715615


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